Spielplatz Lessingplatz erhält Mittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgerät

Aktuelles 0 | 24. Juni 2026

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Mainz hat zur Ersatzbeschaffung eines Spielgeräts auf dem Spielplatz am Lessingplatz bis zu 75.000 Euro bereitgestellt. Die Stadtverwaltung lädt nun für den 23. Juni, 17:00 Uhr, auf den Spielplatz ein, um Kinder und Eltern in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen, welches Spielgerät konkret angeschafft wird.

„Unser Dank geht an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung: Die Ersatzbeschaffung des Spielgeräts auf dem Lessingplatz wurde auf die Prioritätenliste auf die vorderen Plätze gesetzt. Dass die Beschaffung jedoch dennoch insgesamt so lange dauert, ist sehr bedauerlich und für viele in der Neustadt ein großes Ärgernis, ist aber der allgemeinen Finanzsituation geschuldet“, so Alexander Klein, Mitglied des Ortsbeirats und stellvertretender Ortsvorsteher der Mainzer Neustadt.

Im vergangenen Jahr musste das bisherige Spielgerät, ein Kletterkombigerät mit Rutsche, abgebaut werden, da die Standpfosten angefault waren und sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht rechnete. Seitdem hat es mehrere Initiativen und Anträge der Fraktionen im Ortsbeirat gegeben, um zeitnah einen Ersatz vor Ort zu realisieren und auch allgemein die Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffungen zu erhöhen, da auch auf weiteren Spielplätzen in der Mainzer Neustadt Ersatz benötigt wird. „Die Dichte an Spielplätzen in der Neustadt ist gut, ist aber auch aufgrund der urbanen Verhältnisse notwendig. Für die Menschen in unserem Stadtteil ist es deshalb wichtig, dass Schäden zeitnah behoben oder eben Ersatz beschafft wird, um weiterhin gute Orte des Zusammenkommens zu haben”, unterstreicht Julia Wagner, Vorsitzende der Neustadt SPD.

Beim Termin vor Ort im Rahmen des Beteiligungsprozesses, welches Spielgerät schlussendlich angeschafft, werden verschiedene Entwürfe unterschiedlicher Spielgerätehersteller durch das Grün- und Umweltamt vorgestellt. Das Amt für Jugend und Familie gestaltet den Beteiligungsprozess pädagogisch und altersangemessen, sodass am Ende eine Entscheidung für ein konkretes Spielgerät steht. Nach der Entscheidung kann dann der weitere Zeitplan zur Errichtung aufgestellt werden, bei dem auch die Lieferfristen zu beachten sind. 

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